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Klare Absage: Die Schweiz lehnt Wehrpflicht für Frauen und Steuer für Superreiche ab

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Klare Absage: Die Schweiz lehnt Wehrpflicht für Frauen und Steuer für Superreiche ab

Das Ergebnis überrascht nicht: Bei der Volksabstimmung am Sonntag in der Schweiz erhielten weder die geplante Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen noch die Einführung einer Steuer auf sehr große Erbschaften und Schenkungen eine Mehrheit. Gemäss der Zählung am Nachmittag erreichte die Wehrpflichtvorlage in den meisten Kantonen nicht einmal 20 Prozent Zustimmung.

Beide Initiativen hätten weitreichende Änderungen mit sich gebracht, waren aber bereits im Vorfeld der Abstimmung heftig kritisiert worden.

Militär- und Zivildienst in der Schweiz

Im Mittelpunkt des ersten Vorschlags stand das Schweizer System der sogenannten „Dienstpflicht“. In der Schweiz sind junge Männer verpflichtet, Militärdienst zu leisten oder sich dem Zivilschutz anzuschließen. Wer den Dienst verweigert, kann einen Zivildienst leisten. Wer den Dienst gänzlich verweigert, zahlt eine Ersatzdienstgebühr. Insgesamt absolvieren jährlich rund 35.000 Männer ihren Pflichtdienst.

Die gescheiterte Initiative wollte diese Verpflichtung auf alle Schweizer Bürger ausweiten – unabhängig vom Geschlecht. Obwohl Frauen derzeit einen freiwilligen Militärdienst leisten können, sind sie weder zum Zivil- noch zum Militärdienst verpflichtet.

„Wir wollen die Sicherheit und den Zusammenhalt der Schweiz nachhaltig stärken“, sagte Noémie Roten gegenüber der Tagesschau. Die junge Solothurnerin, die die Initiative maßgeblich vorangetrieben hat und selbst Militärdienst geleistet hat, verband damit auch das Ziel einer stärkeren Gleichstellung der Geschlechter: Die Wehrpflicht, so die Idee, solle künftig für alle gelten – ob im Militär, im Zivilschutz oder im Zivildienst.

Die Befürworter verwiesen auch auf wachsende Herausforderungen wie Erdrutsche, Überschwemmungen, Cyberangriffe und die Sicherheitslage in Europa. Sie argumentierten, dass ein breit angelegter Pflichtdienst die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gegenüber Krisen stärken könne.

Politisch blieb die Initiative jedoch isoliert. Ein ungewöhnlich breites Bündnis von den Sozialdemokraten bis zur rechten SVP lehnte es ab. Kritiker betonten, dass Frauen bereits jetzt einen Großteil der unbezahlten Kinderbetreuungs- und Betreuungsarbeit leisten und keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden sollten. Zudem wurde vor hohen Kosten und wirtschaftlichen Einbußen gewarnt, weil viele junge Menschen vorübergehend den Arbeitsmarkt verlassen würden.

Steuer für die „Superreichen“

Auch ein zweiter Gesetzentwurf wurde zur Abstimmung gestellt. „Die Superreichen erben Milliarden, wir erben Krisen“, mit diesem Slogan machten sich die Jungsozialisten (Juso) für eine bundesweite Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Vermögensübertragungen über 50 Millionen Franken (53,5 Millionen Euro) stark.

Die Einnahmen sollen vor allem in den Klimaschutz fließen. „Es geht um das Verursacherprinzip“, sagte Juso-Präsidentin Mirjam Hostetmann. Nach Ansicht der Initiatoren sind die „Superreichen“ für einen Großteil der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich.

Die Initiative mit dem Titel „Für eine soziale Klimapolitik – fair finanziert durch Steuern (Initiative Zukunft)“ hätte einen klaren Bruch mit dem traditionell dezentralen, fiskalmäßigen System der Schweiz bedeutet.

Allerdings wären nur rund 2500 Personen im Land mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken betroffen gewesen.

Dennoch warnten die Bundesbehörden vor negativen Folgen. Eine solche Steuer könnte die Attraktivität des Landes für international mobile Vermögenswerte verringern. Der ursprüngliche Entwurf sah sogar eine rückwirkende Anwendung vor, was bei Wirtschaftsverbänden und Steueranwälten auf heftigen Widerstand stieß und später abgeschwächt wurde.

Laut Financial Times prüfen einzelne Unternehmen und vermögende Privatpersonen bereits die Möglichkeit eines Wegzugs aus der Schweiz. Ökonomen und Juristen warnten zudem, dass die Regelung die Nachfolgeplanung für Familienunternehmen erschweren könnte. Peter Spuhler, Inhaber von Stadler Rail, bezeichnete die Initiative öffentlich als „eine Katastrophe für die Schweiz“.

Direkte Demokratie in der Schweiz

Beide Abstimmungen finden im Rahmen der direkten Demokratie statt, die in der Schweiz besonders stark ausgeprägt ist. Viermal im Jahr finden nationale Referenden statt. Das Referendum ist ein zentrales Instrument: Es ermöglicht der Bevölkerung, über neue Gesetze oder politische Entscheidungen zu entscheiden. Seit Einführung des fakultativen Referendums im Jahr 1874 fanden rund 200 solcher Abstimmungen statt, von denen rund 40 Prozent gescheitert sind.

Ein fakultatives Referendum findet statt, wenn innerhalb von 100 Tagen 50.000 gültige Unterschriften gegen ein neues Gesetz gesammelt werden; Über sein Inkrafttreten entscheidet dann die Mehrheit der Wähler. Es gibt auch ein obligatorisches Referendum, beispielsweise für Verfassungsänderungen, für das eine doppelte Stimmen- und Kantonsmehrheit erforderlich ist. Ähnliche Regelungen gelten auch in den Kantonen und Gemeinden.

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